Schriftliche Hausarbeit
Bei der Meldung zur Hausarbeit muß wie folgt eingereicht werden:
- Anmeldegesuch
- Thema (mit Vorschlag für Zweitleser/ in) (Seitenzahlangabe) unterschrieben vom betreuenden Dozenten
- Kopie der Zwischenprüfungsbescheinigung*
- Kopie oder Original Studienbescheinigung
(*Bitte Original vorzeigen)
Themen
Die Genehmigung der Hausarbeit wird Ihnen zugeschickt.
Die Terminierung entnehmen Sie bitte den Aushängen beim Prüfungsamt oder dieser Homepage (je nach Lehramt verschieden).
Merkblatt:
für die Meldung zur Hausarbeit als Prüfungsleistung
der Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter
dem Prüfungsamt für Lehrerinnen und Lehrer beim Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein - Geschäftsstelle Flensburg, in Universität Flensburg, 24943 Flensburg, Auf dem Campus 1 (Erweiterungsbau, Zimmer 010, Tel.: 0461/ 805-2784 Sprechstunden: Mi. 9-11:30 Uhr), sind folgende Unterlagen bis zum Meldetermin* einzureichen:
- Meldung zur schriftlichen Hausarbeit
- Studienbescheinigung oder Studienbuch
- Nachweise der bestandenen Zwischenprüfungen
- Thema der Hausarbeit
- ggf. eine gesonderte Begründung für die Hausarbeit als Gruppenarbeit
Nach § 7a Abs. 2 Ziffer 2 der Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte I - POL I) vom 22. Januar 2008 (NBl. Schl.-H. MWV vom 05. März 2008, S. 2 ff.) kann die schriftliche Hausarbeit als vorgezogene Prüfungsleistung frühestens nach Ende der Vorlesungszeit des vorletzten Studiensemesters angefertigt werden.
*Bitte beachten Sie die festen Meldetermine, die immer am Prüfungsbrett ausgehängt werden, bzw. im Internet stehen (www.uni-flensburg.de/?1015)
Achtung: AB Frühjahr 09 ist die Hausarbeit als vorgezogene Prüfungsleistung nur noch für das Lehramt Berufsbildende Schulen und KandidatInnen mit Ausnahmegenehmigung möglich!!!
Alle anderen Lehrämter müssen - wenn noch keine Hausarbeit gefertigt wurde - diese mit der gesamten Ersten Staatsprüfung als sogenannte Blockprüfung ablegen. Bearbeitungszeit dann 3 Monate statt 4 Monate!!
Bearbeitungszeitraum, siehe Meldetermine.
Der Abgabetermin der Hausarbeit wird Ihnen mit der Genehmigung des Themas schriftlich mitgeteilt.
Verlängerung der Abgabefrist:
1. wegen empirischer Datenerhebung - Diese muss der Dozent beim Prüfungsamt (per Mail) beantragen
2. wegen Krankheit - Hier wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt.

