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Universität Flensburg Universität Flensburg

Schriftliche Hausarbeit

Bei der Meldung zur Hausarbeit muß wie folgt eingereicht werden:

  • Anmeldegesuch
  • Thema (mit Vorschlag  für Zweitleser/ in)  (Seitenzahlangabe) unterschrieben vom betreuenden Dozenten
  • Kopie  der Zwischenprüfungsbescheinigung*
  • Kopie oder Original Studienbescheinigung

(*Bitte Original vorzeigen)

Themen

Die Genehmigung der Hausarbeit wird Ihnen zugeschickt.

Die Terminierung entnehmen Sie bitte den Aushängen beim Prüfungsamt oder dieser Homepage (je nach Lehramt verschieden).

Merkblatt:

für die Meldung zur Hausarbeit als Prüfungsleistung
der Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter

dem Prüfungsamt für Lehrerinnen und Lehrer beim Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein - Geschäftsstelle Flensburg, in Universität Flensburg, 24943 Flensburg, Auf dem Campus 1 (Erweiterungsbau, Zimmer 010, Tel.: 0461/ 805-2784 Sprechstunden: Mi. 9-11:30 Uhr), sind folgende Unterlagen bis zum Meldetermin* einzureichen:

  1. Meldung zur schriftlichen Hausarbeit
  2. Studienbescheinigung oder Studienbuch
  3. Nachweise der bestandenen Zwischenprüfungen
  4. Thema der Hausarbeit
  5. ggf. eine gesonderte Begründung für die Hausarbeit als Gruppenarbeit

Nach § 7a Abs. 2 Ziffer 2 der Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte I - POL I) vom 22. Januar 2008 (NBl. Schl.-H. MWV vom 05. März 2008, S. 2 ff.) kann die schriftliche Hausarbeit als vorgezogene Prüfungsleistung frühestens nach Ende der Vorlesungszeit des vorletzten Studiensemesters angefertigt werden.

*Bitte beachten Sie die festen Meldetermine, die immer am Prüfungsbrett ausgehängt werden, bzw. im Internet stehen (www.uni-flensburg.de/?1015)

Achtung: AB Frühjahr 09 ist die Hausarbeit als vorgezogene Prüfungsleistung nur noch für das Lehramt Berufsbildende Schulen und KandidatInnen mit Ausnahmegenehmigung möglich!!!
Alle anderen Lehrämter müssen - wenn noch keine Hausarbeit gefertigt wurde - diese mit der gesamten Ersten Staatsprüfung als sogenannte Blockprüfung ablegen. Bearbeitungszeit dann 3 Monate statt 4 Monate!!

Bearbeitungszeitraum, siehe Meldetermine.

Der Abgabetermin der Hausarbeit wird Ihnen mit der Genehmigung des Themas schriftlich mitgeteilt.

Verlängerung der Abgabefrist:

1. wegen empirischer Datenerhebung - Diese muss der Dozent beim Prüfungsamt (per Mail) beantragen

2. wegen Krankheit - Hier wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt.

Muster

nach oben | 09.02.2012, 13:09 Uhr
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