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Universität Flensburg Universität Flensburg

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Die evtl. Anerkennung von Prüfungsfächern und Prüfungsteilen bzw. einer Dissertation, Diplomarbeit, Magisterarbeit oder theologischen Abschlussarbeit aus anderen Staats- und Hochschulprüfungen erfolgt nach § 19 Abs. 11 der Prüfungsordnung I auf der Grundlage eines Vorschlags der Hochschule.


Wenden Sie sich bitte mit dem / den u.g. Formular/en an die jeweiligen Institute bzw. Seminare der Universität Flensburg.

Bitte reichen Sie dem Staatlichen Prüfungsamt die Stellungnahme/n der Hochschule, die beglaubigte Kopie Ihres Prüfungszeugnisses (oder Original und Kopie) und einen formlosen Antrag ein.

nach oben | 09.02.2012, 13:09 Uhr
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