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Universität Flensburg Universität Flensburg

SPA Vermittlungswissenschaften

Liebe Studierende,

in der Vergangenheit sind im Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten gehäuft Anträge auf Genehmigung der Bachelor- und Masterarbeit ohne Nennung der Zweitbetreuerin/ des Zweitbetreuers eingereicht worden. In vielen Fällen sind die Zweitbetreuer/Zweitgutachter erst kurz vor dem Abgabetermin der Abschlussarbeit über ihre Tätigkeit als Betreuer/Gutachter informiert worden. Eine Reihe von Hochschuldozenten hat verständlicherweise die Annahme abgelehnt, so dass Studierende sich um Mithilfe an den BA/MA-Prüfungsausschuss gewandt haben.

Aus diesem Grund gilt ab sofort folgende Regelung:

Das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten nimmt Anträge auf Genehmigung von Bachelor- und Masterarbeiten nur an, wenn beide Betreuer/Gutachter namentlich aufgeführt worden sind und der Antrag vom Erstbetreuer/Erstgutachter auch unterschrieben wurde.

Hinsichtlich der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten wird auch immer wieder die Frage gestellt, welche Lehrende Abschlussarbeiten betreuen dürfen.  Betreuerin/Betreuer beziehungsweise Gutachterin/ Gutachter sind hauptamtlich Lehrende an der Universität Flensburg, wobei einer der Gutachterin/der Gutachter Hochschullehrerin/Hochschullehrer sein muss. Lehrbeauftragte sind keine hauptamtliche Lehrende der Universität Flensburg und können die Betreuung und die Begutachtung von Bachelor-und Masterarbeiten nicht übernehmen.

Viele Grüße

Karin Schulz-Sommer

Informationen und Mitteilungen

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Weitere Informationen

Mitglieder des Prüfungausschusses

Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Budde
Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Ulf Harendarski
Mitglieder Profn. Dr.Peggy Daume
Prof. Dr. Carsten Hobohm
Karin Schulz-Sommer
Johanna Böhndel
Wenke Dittloff(stud. Mitglied)
nach oben | 29.04.2013, 09:27 Uhr
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