SPA Vermittlungswissenschaften
Liebe Studierende,
in der Vergangenheit sind im Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten gehäuft Anträge auf Genehmigung der Bachelor- und Masterarbeit ohne Nennung der Zweitbetreuerin/ des Zweitbetreuers eingereicht worden. In vielen Fällen sind die Zweitbetreuer/Zweitgutachter erst kurz vor dem Abgabetermin der Abschlussarbeit über ihre Tätigkeit als Betreuer/Gutachter informiert worden. Eine Reihe von Hochschuldozenten hat verständlicherweise die Annahme abgelehnt, so dass Studierende sich um Mithilfe an den BA/MA-Prüfungsausschuss gewandt haben.
Aus diesem Grund gilt ab sofort folgende Regelung:
Das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten nimmt Anträge auf Genehmigung von Bachelor- und Masterarbeiten nur an, wenn beide Betreuer/Gutachter namentlich aufgeführt worden sind und der Antrag vom Erstbetreuer/Erstgutachter auch unterschrieben wurde.
Hinsichtlich der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten wird auch immer wieder die Frage gestellt, welche Lehrende Abschlussarbeiten betreuen dürfen. Betreuerin/Betreuer beziehungsweise Gutachterin/ Gutachter sind hauptamtlich Lehrende an der Universität Flensburg, wobei einer der Gutachterin/der Gutachter Hochschullehrerin/Hochschullehrer sein muss. Lehrbeauftragte sind keine hauptamtliche Lehrende der Universität Flensburg und können die Betreuung und die Begutachtung von Bachelor-und Masterarbeiten nicht übernehmen.
Viele Grüße
Karin Schulz-Sommer
Informationen und Mitteilungen
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Weitere Informationen
Mitglieder des Prüfungausschusses
| Vorsitzender | Prof. Dr. Jürgen Budde |
|---|---|
| Stellv. Vorsitzender | Prof. Dr. Ulf Harendarski |
| Mitglieder | Profn. Dr.Peggy Daume Prof. Dr. Carsten Hobohm Karin Schulz-Sommer Johanna Böhndel Wenke Dittloff(stud. Mitglied) |

