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Universität Flensburg Universität Flensburg

SPA Master of Education

Liebe Studierende,

in der Vergangenheit sind im Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten gehäuft Anträge auf Genehmigung der Bachelor- und Masterarbeit ohne Nennung der Zweitbetreuerin/ des Zweitbetreuers eingereicht worden. In vielen Fällen sind die Zweitbetreuer/Zweitgutachter erst kurz vor dem Abgabetermin der Abschlussarbeit über ihre Tätigkeit als Betreuer/Gutachter informiert worden. Eine Reihe von Hochschuldozenten hat verständlicherweise die Annahme abgelehnt, so dass Studierende sich um Mithilfe an den BA/MA-Prüfungsausschuss gewandt haben.

Aus diesem Grund gilt ab sofort folgende Regelung:

Das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten nimmt Anträge auf Genehmigung von Bachelor- und Masterarbeiten nur an, wenn beide Betreuer/Gutachter namentlich aufgeführt worden sind und der Antrag vom Erstbetreuer/Erstgutachter auch unterschrieben wurde.

Hinsichtlich der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten wird auch immer wieder die Frage gestellt, welche Lehrende Abschlussarbeiten betreuen dürfen. Betreuerin/Betreuer beziehungsweise Gutachterin/ Gutachter sind hauptamtlich Lehrende an der Universität Flensburg, wobei einer der Gutachterin/der Gutachter Hochschullehrerin/Hochschullehrer sein muss. Lehrbeauftragte sind keine hauptamtliche Lehrende der Universität Flensburg und können die Betreuung und die Begutachtung von Bachelor-und Masterarbeiten nicht übernehmen.

Viele Grüße

Karin Schulz-Sommer

Informationen und Mitteilungen

Formulare und Vordrucke

Weitere Informationen

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Budde    
Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Ulf Harendarski    
Mitglieder Prof. Dr. Markus Bieswanger
Profn. Dr. Peggy Daume
Karin Schulz-Sommer
Johanna Böhndel
Wenke Dittloff(stud. Mitglied)
   
nach oben | 29.04.2013, 09:31 Uhr
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